04.06.2010
Austausch und Bearbeitung von Personendaten klar geregelt
Der Austausch und die Bearbeitung von Personendaten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit im Schengen-Raum werden klar geregelt. Der Bundesrat hat am Freitag die erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss umsetzen, auf den 1. Dezember 2010 in Kraft gesetzt. Der Inkraftsetzungsbeschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass die Referendumsfrist unbenutzt abläuft.
>> Original article at Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement - Alle Mitteilungen <<